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Handelsrecht
AGB, Entwicklungsverträge, Franchiseverträge
Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts - das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für handeltreibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie.
Wenn Sie Fragen zum Thema Handelsrecht haben oder sich zu bestimmten Bereichen des Handelsrecht beraten lassen wollen, können Sie sich getrost an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der AGB, von Entwicklungs- und Vertriebsverträgen oder auch Franchiseverträgen.
Rechtsanwalt Dr. Keller hat im Jahre 2007 erfolgreich einen Fachlehrgang im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht absolviert und ist seit dem 7. Juli 2010 Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht. Er hat verstärkt in diesem Bereich prozessiert und beraten und ist seit 2010 Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht. Da zu den Mandanten der Kanzlei eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen gehört,versteht es sich von selbst, dass wir auf diesem Rechtsgebiet erfahren zur Seite stehen können. Wir haben sowohl französische, schweizer, spanische und britische Unternehmen vertreten, als auch umgekehrt deutsche Unternehmen gegen ausländische Gesellschaften.
Egal, ob in vertraglichen Auseinandersetzungen, spezifisch handelsrechtlichen Streitigkeiten oder zu entwerfenden Verträgen oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch oder gegen Handelsvertreter (Buchauszug, Ausgleichsanspruch, Ansprüche nach oder vor Ausspruch einer Kündigung, Überhangprovision,etc.), wir sind hier gerne behilflich. Zu beachten ist insbesondere die Jahresfrist, innerhalb derer der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters geltend gemacht werden muss.






